Liebe Spender,
wir bedauern sehr, dass es immer noch so viele Fragen und Probleme rund um das Thema SEPA-Überweisung gibt. Leider haben viele Banken Schwierigkeiten bei der Umsetzung der im Oktober 2025 in Kraft getretenen EU-Verordnung (VOP).
Diese beinhaltet, dass seit 9. Oktober 2025 bei SEPA-Überweisungen in der EU der IBAN-Abgleich mit dem Empfängernamen Pflicht ist. Viele Überweisungen werden mit dem Hinweis „keine Übereinstimmung“ abgewiesen.
Wichtig für Spenden an die VM-International ist die Angabe des Zahlungsempfängers:
Bitte auf die genaue Schreibweise achten!
Erklärung: BFP VM-International KdöR und die Förder-Stiftung VM-International gehören zum Dachverband Bund Freikirchlicher Pfingstgemeinden.
Diese EU-Verordnung betrifft nur Einzelüberweisungen, neue oder geänderte Daueraufträge. Bereits bestehende Daueraufträge sind von dieser Regelung nicht betroffen.
Ebenfalls gut zu wissen: Auch wenn die Prüfung fehlschlägt, also “keine Übereinstimmung“ gemeldet wird, können Nutzer die Überweisung, nach sorgfältiger Prüfung der IBAN, auf eigenes Risiko dennoch durchführen. In vielen Fällen liegt der Fehler schlicht am abweichenden Namen.
Danke für eure Unterstützung und Danke für eure Geduld!